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Gutachten

Mein Tätigkeitsbereich umfasst verschiedene Arten von Gutachten, die ich kurz erläutern möchte:

Gerichtsgutachten: für Gerichte

Bei einem Gerichtsgutachten werde ich von einem/r Richter/in oder einer Gerichtskammer mit der Erstattung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens beauftragt.
In dem Gerichtsgutachten werden nur die in dem Gerichtsbeschluss genannten Punkte bearbeitet.
Die Vergütung erfolgt nach festgelegten Honorarsätzen gemäß JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).

Privatgutachten: für Privatleute, Behörden, Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsbauunternehmen u.a.

Das Privatgutachten wird von dem oben stehenden Personenkreis beauftragt. Der Inhalt des Auftrages wird vom Auftraggeber vorgegeben. Das Privatgutachten dient oftmals zur außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Gegenpartei oder als Grundlage für ein gerichtliches Verfahren.
Die Vergütung für ein Privatgutachten wird zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen frei ausgehandelt.

Schiedsgutachten: für Privatleute, Behörden, Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsbauunternehmen u.a.

Ein Schiedsgutachten wird von zwei oder mehreren im Streit liegenden Parteien gemeinsam beauftragt. Bei einem Schiedsgutachten werden die zu klärenden technischen Fragen zwischen den Streitparteien einvernehmlich in einer Schiedsvereinbarung festgelegt. Diese Vereinbarung ist Grundlage für die Beauftragung des Sachverständigen. Ein Schiedsgutachten dient der außergerichtlichen Beilegung eines Streites. Von daher sollen sich die Streitparteien vor Erstellung des Schiedsgutachtens darauf einigen, sich den Ergebnissen des Schiedsgutachtens zu unterwerfen.
Die Vergütung für ein Schiedsgutachten wird zwischen den Streitparteien und dem Sachverständigen frei ausgehandelt.

Versicherungsgutachten: für Versicherungen

Ein Versicherungsgutachten wird von einer Versicherung beauftragt und dient der Feststellung und Bezifferung eines Sachwertschadens bei einem Versicherungsfall.
Die Vergütung für ein Versicherungsgutachten wird zwischen der Versicherung und dem Sachverständigen frei ausgehandelt.